Wer ist Auftraggeber:in einer Mediation?

Grundsätzlich beauftragen alle beteiligten Konfliktpartner:innen eine:n Mediator:in, denn alle müssen mit ihr bzw. ihm einverstanden sein.

Im Kontext der Arbeitswelt bzw. der Wirtschaftsmediation sind die Konfliktpartner:innen i.d.R. nicht direkt Auftraggeber:in. Diese sind der/die Vorgesetzte, die Personalabteilung oder eine andere befugte Person. Mit dieser Person werden die organisatorischen Details und im Wesentlichen die Vorbereitungen getroffen. Inwieweit die Person weitere Details zum Inhalt aus der Mediation erfährt, wird in einer Mediation besprochen und vereinbart, denn: Vertraulichkeit ist ein Grundprinzip in der Mediation. Dieses mit den Beteiligten abzustimmen und zu gewährleisten, ist Aufgabe der/s Mediator:in.

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