Was passiert, wenn es keine Lösung gibt?

Eine Mediation ist ein ergebnisoffener Prozess und deshalb ist es möglich, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Grundsätzlich stehen den Konfliktparteien dann aber alle anderen Methoden offen, einen Konflikt beizulegen, z.B. Schieds-, Schlichtungs- oder ein Gerichtsverfahren. Im Kontext des Arbeitsumfeldes und der Wirtschaftsmediation kann der Konflikt z.B. auch hierarchisch entschieden werden.

Als Mediator:in wäge ich vorher ab, ob die Mediation das richtige Verfahren ist und bespreche dies, und auch die möglichen Alternativen, mit Auftraggeber:in/Konfliktpaterner:innen. Zu einer ernstgemeinten Ergebnisoffenheit gehört, hier keine Erfolgsgarantien auszusprechen. Den Prozess so zu steuern und kontinuierlich anzupassen, dass eine einvernehmliche Lösung möglich wird, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Mediator:innen.

Es wird öfters gefragt, ob es nicht sinnvoll ist, gleich von Anfang an auf ein Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren zu setzen, wenn die Möglichkeit besteht, dass es auch keine Lösung geben kann, denn von den Letztgenannten wird es immer ein Ergebnis geben. Dies ist ein wichtiger Gedanke, den sich jede:r Auftraggeber:in stellen sollte. An dieser Stelle kann ich nur folgenden Hinweis geben:

Selbst wenn es zu keinem Ergebnis kommen sollte, dann ist eine Mediation nicht zwangsläufig eine Verschwendung. Viele Aspekte können in die anderen Verfahren mitgenommen werden, z.B. die Vorbereitungen, die Ausarbeitungen der Fakten, rechtlichen Voraussetzungen etc. Da eine Mediation i.d.R. nach wenigen Tagen und ein Verfahren vor dem Gericht erst nach mehreren Wochen/Monaten beginnen kann, stehen sich die Vorgehensweisen auch nicht zwangsläufig im Wege. So kann ein einmal begonnenes Verfahren vor Gericht sogar für die Zeit einer Mediation ausgesetzt werden.

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